1. Tag: 7.00 Uhr Reutlingen, 7.30 Uhr Lichtenstein, - Ravensburg - Pfändertunnel - Chur - San Bernardino Tunnel - Tessin - Bellinzona - Aufenthalt in Lugano am Luganer See und weiter an den Comer See zum Quartierbezug für vier Nächte in gutem 3-Sterne-Hotel. Im Juni Hotel Sole direkt am Seeufer in San Siro. Im Oktober Hotel Merloni in Grandola ed Uniti oberhalb von Menaggio.
2. Tag: Fahrt nach Como am Südufer des Comer Sees, eine der beliebtesten Städte der Lombardei. Stadtführung durch die Gassen der mittelalterlichen Stadt mit den hübschen Geschäften, Restaurants. Dom Santa Maria Maggiore, Piazza Cavour und Möglichkeit zur Seilbahnfahrt nach Brunate.
3. Tag: Geführter Ausflug nach Tremezzo mit der Villa Carlotta, bekannt für den großen italienischen Park. Anschließend Bootsfahrt nach Bellagio mit hoffentlich schönem Alpenblick. Das alte Fischerdorf hat sich zu einem mondänen Bade- und Kurort am Comer See entwickelt. Mit dem Boot wieder zurück und von Tremezzo Rückfahrt ins Hotel.
4. Tag: Geführter Ausflug in die italienische Kulturhauptstadt 2023 Bergamo. Die autofreie Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und erreicht man mit einer Zahnradbahn. Schon die Auffahrt ist ein Erlebnis! Hier wurde das berühmte Stracciatella-Eis erfunden.
5. Tag: Heimreise Richtung San-Bernardino-Tunnel - Bodensee - nach Holzelfingen und Reutlingen.
Leistungen: Fahrt und Ausflüge, 4 x Übernachtung in Doppelzimmer DU/WC, Halbpension, Schifffahrt Bellagio, Zahnradbahnfahrt Bergamo (5 Rabattpunkte) Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen
10 % FRÜHBUCHERRABATT bei frühzeitiger Reisebuchung bis 8 Wochen vor Reisebeginn
Zuschläge: Einzelzimmer EUR 80,00
GÜLTIGE STORNOSTAFFEL lt. Reisebedingungen Punkt 5.2.: D
LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNG VORBEHALTEN!
Eingeschlossene Leistungen können aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt sein: Aufgrund evtl. behördlicher Hygiene- und Abstandsvorschriften ist es nicht möglich zu garantieren, dass alle inkludierten und gebuchten Leistungen wie erwartet erbracht werden können. Insbesondere (aber nicht ausschließlich) Leistungen in Hotels, wie z.B. Frühstücksbuffets und andere Mahlzeiten, die Nutzung verschiedener Hoteleinrichtungen (insbesondere Freizeit- und Wellnesseinrichtungen) und andere Leistungskomponenten, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
DENKEN SIE AN DEN REISESCHUTZ! www.ergo-reiseversicherung.de
ANGEBOT FÜR TAGESFAHRTEN inkl. Eintrittskarte oder Essen/Schiff/Zug/Programm:
Wir empfehlen für den Fall einer unerwarteten Erkrankung den Abschluss einer ERGO-STORNOKOSTENVERSICHERUNG (Tarife Stand April 2023 ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall):
Bei Reisepreis bis € 30,00 Prämie € 2,50, bis € 50,00 Prämie € 3,50, bis € 75,00 Prämie € 4,90, bis € 100,00 Prämie € 5,70, bis € 150,00 Prämie € 8,60, bis € 200,00 Prämie € 11,50, bis € 250,00 Prämie € 12,90 jeweils pro Einzelperson.
ANGEBOT FÜR MEHRTAGESREISEN:
Wir empfehlen den Abschluss einer ERGO-REISEVERSICHERUNG (Tarife Stand April 2023 für Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung inkl. Selbstbeteiligung von 20 % des erstattungsfähigen Schadens bei Storno)
z. Bsp. RundumSorglos-Schutz Bus für Einzelperson oder Paare bei Gesamtreisepreis
bis € 200,00 Prämie ab € 17,00
bis € 300,00 Prämie ab € 21,00
bis € 400,00 Prämie ab € 25,00
bis € 500,00 Prämie ab € 30,00
bis € 600,00 Prämie ab € 35,00
bis € 800,00 Prämie ab € 40,00
bis € 1000,00 Prämie ab € 45,00
bis € 1200,00 Prämie ab € 53,00
bis € 1400,00 Prämie ab € 59,00
bis € 1600,00 Prämie ab € 67,00
bis € 1800,00 Prämie ab € 76,00
bis € 2000,00 Prämie ab € 85,00
bis € 2200,00 Prämie ab € 94,00
bis € 2400,00 Prämie ab € 105,00
bis € 2600,00 Prämie ab € 119,00
bis € 2800,00 Prämie ab € 132,00
bis € 3000,00 Prämie ab € 149,00
Solange Covid-19 als Pandemie klassifiziert ist, ist eine Erkrankung an Covid-19 kein versicherter Rücktrittsgrund in der ERGO-Hauptversicherung. In Kombination mit einer Rücktrittskostenversicherung oder dem RundumSorglos-Schutz der ERGO-Reiseversicherung kann der ERGÄNZUNGSSCHUTZ COVID-19 dazu gebucht werden. Versicherungsschutz besteht dann bei persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht. Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur. Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur. TARIFE NEU ab 04.04.2023: Einmalversicherung bei Reisepreis z. Bsp. bis 500,00 ab € 4,00 (bzw. ohne Selbstbehalt € 9,00) oder z. Bsp. bis 1000,00 ab € 7,00 (o.SB € 15,00)